Rechtsprechung
   BSG, 21.04.1988 - 7 RAr 71/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,7678
BSG, 21.04.1988 - 7 RAr 71/86 (https://dejure.org/1988,7678)
BSG, Entscheidung vom 21.04.1988 - 7 RAr 71/86 (https://dejure.org/1988,7678)
BSG, Entscheidung vom 21. April 1988 - 7 RAr 71/86 (https://dejure.org/1988,7678)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,7678) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 63, 149
  • NZA 1989, 116
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 25.07.1979 - 3 RK 74/78

    Arbeitsunfähigkeit - Entgangenes Nettoarbeitsentgelt - Berechnung -

    Auszug aus BSG, 21.04.1988 - 7 RAr 71/86
    Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge werden dagegen im allgemeinen deshalb gewährt, um Erschwernisse auszugleichen, die der Arbeitnehmer auf sich nehmen muß, wenn er an den vorgenannten Tagen arbeitet (BSG SozR 2200 § 182 Nr. 49).

    Sie bezwecken nach den Intentionen des Gesetzgebers primär den Ausgleich von Nachteilen und nicht eine Verbesserung der Einkommensverhältnisse (BSG SozR 2200 § 182 Nr. 49).

  • BSG, 18.02.1987 - 7 RAr 19/86

    Mehrarbeitszuschlag - Arbeitszeitdauer - Arbeitslosigkeit

    Auszug aus BSG, 21.04.1988 - 7 RAr 71/86
    Letztere werden vom Arbeitgeber allein deshalb gezahlt, weil Arbeit über die Arbeitszeit hinaus erbracht worden ist, die die Arbeitsvertragsparteien als die gewöhnliche regelmäßige ansehen (BSG SozR 4100 § 112 Nr. 29).
  • BSG, 13.05.1987 - 7 RAr 7/86

    Arbeitslosengeld - Urlaubsgeld

    Auszug aus BSG, 21.04.1988 - 7 RAr 71/86
    Zunächst einmal verlangen die Regelungen des § 112 Abs. 2 bis 4 AFG nicht, wie der Senat bereits entschieden hat (BSG SozR 4100 § 112 Nr. 30), daß lediglich auf Arbeitsleistung beruhendes Arbeitsentgelt dem Bemessungsentgelt zugrunde zu legen ist.
  • BSG, 09.05.1996 - 7 RAr 36/95

    Arbeitsentgeltbegriff bei der Bemessung von Arbeitslosengeld, Aufhebung eines

    Mehrarbeitszuschläge sind Zuschläge, die vom Arbeitgeber allein deshalb gezahlt werden, weil die Arbeit über die Zeit hinaus erbracht worden ist, die von den Arbeitsvertragsparteien als die gewöhnliche oder regelmäßige angesehen wird (BSGE 63, 149, 151 = SozR 4100 § 112 Nr. 38; BSG SozR 4100 § 112 Nr. 29).

    Sowohl die Antrittsgebühren als auch die Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge werden hingegen nur deshalb gewährt, weil der Arbeitnehmer während ungünstig liegender Zeiten arbeitet (vgl zu dieser Voraussetzung in Abgrenzung zum Mehrarbeitszuschlag: BSGE 63, 149, 151 = SozR 4100 § 112 Nr. 38), wie sich aus den Regelungen des MTV und den Durchführungsbestimmungen hierzu ergibt.

    Ihr allgemeiner Charakter erlaubt es jedoch, sie zur Auslegung des Begriffs Arbeitsentgelt auch im Leistungsrecht der Arbeitslosenversicherung entsprechend heranzuziehen, soweit dort nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist oder die Besonderheiten der jeweiligen Regelung dem entgegenstehen (BSGE 63, 149, 151 = SozR 4100 § 112 Nr. 38; BSG SozR 4100 § 68 Nr. 3: SozR 4100 § 112 Nrn 30 und 40).

    Insoweit hat der Senat bereits früher darauf verwiesen, daß gleiches schon vom Reichsversicherungsamt zu § 105 des Gesetzes über die Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) angenommen worden ist und weder spätere Änderungen des AVAVG noch die Einführung des AFG erkennen lassen, daß von der bezeichneten grundsätzlichen Identität abgegangen werden sollte (BSGE 63, 149, 151 f = SozR 4100 § 112 Nr. 38).

  • BSG, 25.06.1999 - B 7 AL 16/98 R

    Bemessung des Arbeitslosengeldes - Bemessungsrahmen - Bemessungsentgelt -

    Mehrarbeitszuschläge sind nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) Zuschläge, die vom Arbeitgeber allein deshalb gezahlt werden, weil die Arbeit über die Zeit hinaus erbracht worden ist, die von den Arbeitsvertragsparteien als die gewöhnliche und regelmäßige angesehen wird (grundlegend BSG SozR 4100 § 112 Nr. 29, S 138; SozR 4100 § 112 Nr. 30, S 147; SozR 3-4100 § 112 Nr. 28, S 130; BSGE 63, 149, 151 = SozR 4100 § 112 Nr. 38, S 176).

    Mit dieser Formulierung hat die Rechtsprechung (vgl BSG SozR 4100 § 112 Nr. 29, S 138; in BSGE 63, 149, 151 = SozR 4100 § 112 Nr. 38 heißt es "gewöhnliche regelmäßige" Arbeitszeit und in SozR 3-4100 § 112 Nr. 28, S 130 "gewöhnliche oder regelmäßige" Arbeitszeit) die vom Arbeitnehmer regelgemäß zu leistende Arbeitszeit gemeint, die nicht nur unter besonderen Voraussetzungen und Umständen erbracht wird, sondern deren Erbringung vom Arbeitgeber normalerweise erwartet wird.

    Hinsichtlich der Sonntags- und Nachtarbeitszuschläge, die gewährt werden, weil der Arbeitnehmer während ungünstig liegender Arbeitszeiten arbeitet, hat der Senat unter Rückgriff auf den Arbeitsentgeltbegriff der §§ 14, 17 des Vierten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB IV) und iVm der Arbeitsentgeltverordnung im einzelnen dargelegt, daß die leistungsrechtliche Berücksichtigung dieser Zuschläge wesentlich davon abhängt, inwieweit sie der Lohnsteuerpflicht unterlagen (vgl BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 28, S 130 f; BSGE 63, 149, 151 = SozR 4100 § 112 Nr. 38).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2024 - L 5 R 3602/22

    Coronasonderzahlungen sind hinsichtlich Hinzuverdienstgrenzen zu berücksichtigen

    Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, ist von einer grundsätzlichen Identität des Arbeitsentgeltbegriffs im Leistungs- und Beitragsrecht auszugehen (BSG, Urteil vom 21.04.1988 - 7 RAr 71/86 -, in juris).
  • BSG, 20.06.2002 - B 7 AL 56/01 R

    Berechnung des Arbeitslosengeldes - Bemessungsentgelt - Lohnsteuerabzug -

    Die "Hochrechnung" bei einer Nettoentgelt-Vereinbarung hat vielmehr nach Abs. 2 des auch im Leistungsrecht entsprechend anwendbaren § 14 SGB IV (hierzu Senatsurteile vom 21. April 1988, BSGE 63, 149, 151 = SozR 4100 § 112 Nr. 38; vom 9. Mai 1996, SozR 3-4100 § 112 Nr. 28 S 130 f) zu erfolgen: Hiernach sind bei einer Netto-Arbeitsentgeltvereinbarung als Arbeitsentgelt die Einnahmen des Beschäftigten einschließlich der darauf entfallenden Steuern und der seinem gesetzlichen Anteil entsprechenden Beiträge zur Sozialversicherung und zur Arbeitsförderung anzusetzen.
  • BSG, 23.07.1998 - B 11 AL 3/98 R

    Arbeitslosenhilfe - Einkommensanrechnung - ehrenamtliche Tätigkeit -

    Diese - unmittelbar nur für die Sozialversicherung geltende - Vorschrift hat das BSG über die auf die Beitragspflicht beschränkte Verweisungsvorschrift des § 173 a AFG hinaus auch auf das Leistungsrecht der Arbeitslosenversicherung entsprechend angewendet, soweit ausdrückliche Regelungen oder die Eigenart dieses Rechtsgebiets dem nicht entgegenstehen (BSGE 63, 149, 151 = SozR 4100 § 112 Nr. 38; BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 28 mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2023 - L 2 BA 55/22

    Beitragspriviligierung; Lohnfortzahlung; Nachtarbeit; SFN-Arbeit

    SFN-Zuschläge gehören dementsprechend zum Bemessungsentgelt (BSG, Urteil vom 14.06.1988 - 11/7 RAr 123/87, juris, Rn. 19; vgl. auch BSG, Urteil vom 21.04.1988 - 7 Rar 71/86, juris, Rn 17, 18; vgl. zum Vorstehenden auch Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. April 2022 - L 6 BA 33/21 -, Rn. 57, juris - Revision beim BSG anhängig: B 12 BA 5/22 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.05.2023 - L 2 BA 26/22

    Entstehungsprinzip; Lebensstandardprinzip; Referenzzeitraum; Schätzung;

    SFN-Zuschläge gehören dementsprechend zum Bemessungsentgelt (BSG, Urteil vom 14.06.1988 - 11/7 RAr 123/87, juris, Rn. 19; vgl. auch BSG, Urteil vom 21.04.1988 - 7 Rar 71/86, juris, Rn 17, 18; vgl. zum Vorstehenden auch Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. April 2022 - L 6 BA 33/21 -, Rn. 57, juris - Revision beim BSG anhängig: B 12 BA 5/22 R).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 27.04.2022 - L 6 BA 33/21
    Die Rechtsauffassung werde außerdem durch das Urteil des BSG vom 21.04.1988 ( 7 RAr 71/86) und das Urteil des Sozialgerichts Speyer vom 23.04.2013 (S 15 R 189/10) bestätigt.

    Die steuer- und beitragspflichtig gezahlten SFN-Zuschläge gehören dementsprechend insoweit zum Bemessungsentgelt, als es auf tatsächlich nicht geleistete Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit entfällt ( BSG , Urteil vom 14.06.1988 - 11/7 RAr 123/87, juris, Rn. 19; vgl. auch BSG , Urteil vom 21.04.1988 - 7 Rar 71/86, juris, Rn 17, 18).

  • BSG, 17.04.2007 - B 5 RJ 33/05 R

    Anrechnung eines während einer Altersteilzeitarbeit bezogenen Aufstockungsbetrags

    Es gibt keinen Grund, den Arbeitsentgeltbegriff des Beitragsrechts für das Leistungsrecht der § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI, § 18a SGB IV nicht gelten zu lassen, denn grundsätzlich ist von der Identität des Arbeitsentgeltbegriffs im Leistungs- und Beitragsrecht auszugehen (BSGE 63, 149, 152 = SozR 4100 § 112 Nr. 38 S 177).
  • BSG, 13.03.1990 - 11 RAr 1/88

    Erstattung von Arbeitslosengeld bei Wettbewerbsverboten

    Zu ihrer Auslegung ist auf die Ausgestaltung der Begriffe Arbeitsentgelt, Beschäftigter, Beschäftigungsverhältnis und Arbeitgeber in den Vorschriften des Sozialgesetzbuches, Viertes Buch (SGB IV) zurückzugreifen, obgleich diese nach § 173a AFG i.V.m. § 1 Abs. 2 SGB IV nur für die Beitragspflicht entsprechend gelten, wie zum "Arbeitsentgelt" iS des § 112 AFG bereits entschieden ist (BSGE 63, 149, 151; SozR 4100 § 112 Nr. 40 auf S 191).
  • BSG, 15.09.1994 - 11 RAr 13/94

    Arbeitslosengeld - Unbillige Härte - Beitrittsgebiet - Währungsumstellung

  • BSG, 28.06.1990 - 9b/11 RAr 15/89

    Berechnung des Regellohns beim Übergangsgeld

  • BSG, 22.03.1989 - 7 RAr 96/87

    Arbeitszeit für die Bemessung des Arbeitslosengeldes bei Krankenhausärzten

  • BSG, 31.10.1996 - 11 RAr 85/95

    Gewährung von Vorruhestandsgeld im Wege der Insolvenzsicherung; Beschränkung der

  • LSG Hessen, 29.01.1992 - L 6 Ar 1017/90

    Bemessung des Arbeitslosengeldes - Aufwendungsersatz für Fahrten zwischen Wohnung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht